Im Psychologengesetz 2013 ist der Beruf der Klinischen Psychologin und Gesundheitspsychologin folgendermaßen geregelt:
Die Ausübung der Gesundheitspsychologie und der Klinischen Psychologie umfasst die durch den Erwerb fachlicher Kompetenz erlernte Anwendung von gesundheitspsychologischen und klinisch-psychologischen Erkenntnissen und Methoden bei der Untersuchung, Behandlung, Auslegung, Änderung und Vorhersage des Erlebens und Verhaltens von Menschen und ihrer Lebensbedingungen einschließlich der Prävention, Gesundheitsförderung, Rehabilitation und Evaluation.
Die Ausübung der Gesundheitspsychologie und der Klinischen Psychologie gemäß Abs. 2 besteht in der eigenverantwortlichen Ausübung der in diesem Bundesgesetz umschriebenen Tätigkeiten, unabhängig davon, ob diese Tätigkeiten freiberuflich oder im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeführt werden.
KLINISCHE PSYCHOLOGIE / Tätigkeitsbereiche
- Diagnostik von psychischen Störungen bei unterschiedlichen Fragestellungen und Altersgruppen
- Klinisch-psychologische Behandlung von Personen mit psychischen Krankheiten und fachlicher Austausch im multiprofessionellen Team (insbesondere mit ÄrztInnen)
- Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung und Gesundheitsvorsorge (primären Gesundheitsversorgung)
- Teilnahme an Teamgesprächen, Visiten, Besprechungen in multiprofessioneller Zusammenarbeit (alle Gesundheitsberufe)
GESUNDHEITSPSYCHOLOGIE/ Tätigkeitsbereiche
- Beratung von Personen aller Altersstufen und Gruppen
- Gesundheitspsychologische Diagnostik und Behandlung von Personen aller Altersstufen und Gruppen
- Planung, Durchführung und Evaluation von gesundheitsfördernden Maßnahmen und Projekten in verschiedenen Settings
- Mitarbeiter- und teambezogene Aufgaben im Rahmen einer multiprofessionellen Zusammenarbeit