Ordinationsassistenz
Venöse und kapilläre Blutabnahme, Anlegen eines EKG, Blutdruckmessung, Vor- und Nachbereitung von Instrumenten, sowie der Umgang mit Patienten, bieten den OrdinationsassistentInnen ein abwechslungsreiches Berufsprofil.

Die Ausbildung und der Beruf sind durch das Gesetz über die medizinischen Assistenzberufe (MAB-Gesetz) und die zugehörige Ausbildungs- verordnung (MAB-AV) geregelt.
Dieser Ausbildungslehrgang nach dem neuen MAB-Gesetz endet mit einer kommissionellen Prüfung. Der positive Abschluss und die dadurch erworbene Berufsqualifikation werden mit einem staatsgültigen Zeugnis dokumentiert.
Den gefragten AbsolventInnen der Ausbildung zur staatlich geprüften Ordinationsassistenz eröffnet sich ein großzügiger Arbeitsmarkt mit verschiedenen Jobmöglichkeiten.
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