Recht - redaktionelle Information
Unter Recht wird allgemein die Gesamtheit jener Normen verstanden, die je nach Geltungsbereich in nationale und internationale Rechtssysteme und dem global geltenden Völkerrecht eingeteilt sind. In Rechtsordnungen mit gesetzgebenden Institutionen spricht man auch von einem objektiven Recht, als dessen wichtigste Quelle das Gesetz gilt. In der Rechtswissenschaft werden diese Rechtssysteme nach methodischen Aspekten in die drei großen Bereiche des öffentlichen Rechts, des Privatrechts und des Strafrechts gegliedert. Sachliche oder inhaltliche Gesichtspunkte wiederum erfordern eine weitere Gliederung wie beispielsweise Wirtschaftsrecht, Steuerrecht oder Verfassungsrecht.
Das Studium der Rechtswissenschaften ist ausschließlich an Universitäten möglich. Dies ermöglicht eine weitere Ausbildung zum Rechtsanwalt oder zu einer Laufbahn als Richter. An den Fachhochschulen wird andererseits eine Vielzahl an interdisziplinären Studiengängen angeboten, die an die spezifischen Anforderungen zu Rechtsfragen im öffentlichen oder privaten Sektor ausgerichtet sind. Ob in Kombination mit wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen oder mit Kenntnissen in den breiten Feldern der Non-Profit-, Sozial- und Gesundheitsbereiche: FH-Absolventen mit rechtswissenschaftlichem Hintergrund finden reichlich Aufgabenbereiche in anspruchsvollen Berufsfeldern.
Das Studium der Rechtswissenschaften ist ausschließlich an Universitäten möglich. Dies ermöglicht eine weitere Ausbildung zum Rechtsanwalt oder zu einer Laufbahn als Richter. An den Fachhochschulen wird andererseits eine Vielzahl an interdisziplinären Studiengängen angeboten, die an die spezifischen Anforderungen zu Rechtsfragen im öffentlichen oder privaten Sektor ausgerichtet sind. Ob in Kombination mit wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen oder mit Kenntnissen in den breiten Feldern der Non-Profit-, Sozial- und Gesundheitsbereiche: FH-Absolventen mit rechtswissenschaftlichem Hintergrund finden reichlich Aufgabenbereiche in anspruchsvollen Berufsfeldern.